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Rechtslage - Dauerhafte Haarentfernung
1.1 Dauerhafte Haarentfernung - Wie ist die Rechtslage bei dauerhafter Haarentfernung?
Kaum eine kosmetische Behandlung ist bei Kunden so beliebt wie die dauerhafte Haarentfernung.
Übermäßige Körperbehaarung wird heutzutage als unästhetisch empfunden und lässt bei vielen Menschen
den Wunsch aufkommen, dass an bestimmten Körperstellen Haare auf Dauer verschwinden.
Solche Haarbehandlungen
werden überwiegend von Kosmetikstudios, Kosmetikinstituten sowie Schönheitskliniken angeboten. Aus rechtlicher
Sicht ist bei der dauerhaften Haarentfernung vieles im Unklaren. So fragt sich beispielsweise, ob die
Behandlung eine Ausübung der Heilkunde darstellt und einer Erlaubnis bedarf. Weiter ist nicht geklärt, ob der
Kunde die Behandlungskosten zurückverlangen kann, falls die Haare nach einiger Zeit nachwachsen.
Probleme
stellen sich auch bei der Auslobung von Behandlungen und der Versprechung von Wirkungsweisen. Der nachfolgende
Beitrag wird diesen Fragestellungen nachgehen.
Was ist eine dauerhafte Haarentfernung?
Unter Haarentfernung (Epilation) werden allgemein Verfahren zu Entfernung von Körperhaaren
verstanden, bei denen das Haar mit samt der Haarwurzel entfernt wird. Gegenstück zur Epilation ist die Depilation,
bei der nur der sichtbare Teil der Haare entfernt wird, zum Beispiel durch Rasur oder chemische Mittel
(Enthaarungscreme). Die dauerhafte Haarentfernung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Haarwurzel zerstört
oder zumindest dauerhaft geschädigt wird. Im Gegensatz dazu wird bei temporären Epilationsmethoden das
Haar lediglich ausgerissen.
Für dauerhafte Haarentfernungen werden mittlerweile mehrere Methoden angewendet.
All diesen Epilationsverfahren ist gemeinsam, dass diese nur bei Haaren erfolgreich sind,
die sich in der Wachstumsphase befinden. Da es insgesamt drei Phasen der Haarentwicklung gibt,
ist daher grundsätzlich eine mehrmalige Anwendung der Verfahren nötig. Bei allen Verfahren ist nicht
für jede Person garantiert, dass die Haare auf Dauer verschwinden und nicht nachwachsen. Mit anderen Worten,
es besteht nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand keine Methode zur endgültigen Haarentfernung.
Dafür sind die körperlichen Beschaffenheiten jedes Einzelnen zu verschieden. Insofern kann auch die dauerhafte
Epilation nicht bei jedem im Sinne einer endgültigen Entfernung der Haare verstanden werden. Das Wort
"dauerhaft" bezieht sich also in den meisten Fällen nur auf einen bestimmten Zeitraum,
indem bestimmte Körperteile von Haaren befreit sind.
Folgende Verfahren zu Epilation werden angewandt:
- Laserepilation
Bei der Laserepilation wird das Haar großflächig Laserimpulsen ausgesetzt. Das vom Laser erzeugte
Licht wird dann von den Haarwurzeln absorbiert und in Wärme umgewandelt. Diese lokale Wärmeentwicklung
führt zu einer Verödung der Haarwurzel. Dieses Verfahren wirkt jedoch nur bei dunklen Haaren bzw.
Haaren mit dunkler Wurzel, da weißen Haaren das Pigment Melanin fehlt, welches die Laserstrahlung aufnimmt
und damit die Haarwurzel verödet.
- IPL-Technik
Das IPL-Verfahren ist ein Verfahren zur Haarentfernung mittels Lichttechnik. IPL steht für "intense pulsed light". Das Grundprinzip dieser Behandlung entspricht dem der Laserepilation, wobei anstatt eines Lasers eine Xenon-Lichtquelle verwendet wird. Auch dieses Verfahren wirkt nur bei dunkleren Haaren. Weiße Haare und Velus-Haare (Pflaum) können nicht dauerhaft entfernt werden. Als Vorteil gegenüber der Laserbehandlung wird allgemein gesehen, dass die Strahlung tiefer in das Gewebe für die tiefer sitzenden Haare wie auf dem Rücken und in der Bikinizone eindringt. Zudem soll die Hautoberfläche nicht so stark in Mitleidenschaft gezogen werden.
- Elektroepilation (Nadelepilation)
Die Elektroepilation ist wahrscheinlich das älteste Verfahren zur dauerhaften Haarentfernung. Im Gegensatz zu den vorgenannten Verfahren ist sie unabhängig von Haarfarbe, Haarstärke und Hautfarbe. Bei der Elektroepilation wird eine sehr feine Sonde, die auf Haarstärke und Follikeltiefe abgestimmt ist, in jeden Haarfollikel eingeführt. Über diese Sonde wird nun dosiert elektrische Energie in den Follikel hineingeleitet. Dadurch tritt eine dauerhafte Schädigung der Haarwachstumszellen ein. Bei der Elektroepilation wird zwischen drei Methoden unterschieden, der Thermolyse, der Elektrolyse und der Blend-Methode.
Quelle:
Dr. Florian Meyer - Rechtsanwalt
Franz-Joseph-Straße 48 - D-80801 München
Tel: 089 24 29 07 50
meyer@juravendis.de
www.juravendis.de
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