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Rechtslage - Dauerhafte Haarentfernung
Dauerhafte Haarentfernung - Fazit
Die vorliegende Untersuchung hat gezeigt, dass bei der dauerhaften Haarentfernung auf Seiten
der behandelnden Kosmetiker(innen), Kosmetikstudios und
Schönheitskliniken eine Reihe von rechtlichen Fallstricken zu beachten sind. Eine Rechtsprechung
zu den angesprochenen Problemkomplexen hat sich bisher noch nicht entwickelt. Es ist daher einiges im Unklaren.
Für Kosmetikbehandlungen dürfte in Zukunft vor allem die Frage interessant sein, ob und inwieweit
die strengen Rechtspflichten für Ärzte auch im Kosmetikbereich Anwendung finden. Zu
beantworten ist die Frage primär über das Gefährdungspotential der jeweiligen Behandlung. Bei dauerhaften
Haarentfernungen dürfte das Potential insgesamt nicht so groß sein, dass die ärztlichen Pflichten ohne
weiteres übertragen werden können. Dennoch sollte man insbesondere im Bereich der Aufklärung die nötige
Sorgfalt walten lassen. Hinsichtlich der Werbung kann nicht dazu geraten werden, bestimmte Garantien für
Behandlungserfolge auszuloben. Hierzu sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Methoden der
dauerhaften Haarentfernung nach hiesiger Auffassung noch zu unsicher. Dennoch bestehen vielfältige
Möglichkeiten, die dauerhafte Haarentfernung für den Kunden werbewirksam zu präsentieren. Es sollte
jedoch stets im Einzelfall geprüft werden, welche Aussagen zulässig sind und welche nicht.
Quelle:
Dr. Florian Meyer - Rechtsanwalt
Franz-Joseph-Straße 48 - D-80801 München
Tel: 089 24 29 07 50
meyer@juravendis.de
www.juravendis.de
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