Auf dieser Seite möchten wir Ihnen aktuelle geltende gerichtliche Rechtsbeschlüsse in Sachen "Dauerhafte Haarentfernung" vorstellen.
1.0 Dauerhafte Haarentfernung - Rechtliche Beschlüsse. Bitte Thema anklicken.
1.1 Wie ist die Rechtslage - bei der dauerhaften Haarentfernung
1.2 Dauerhafte Haarentfernung - Ausübung der Heilkunde
1.3 Dauerhafte Haarentfernung - Grenzen der Werbung
1.4 Dauerhafte Haarentfernung - Aufklärungspflichten
1.5 Dauerhafte Haarentfernung - Haftungsfragen
1.6 Dauerhafte Haarentfernung - Fazit
2.0 Dauerhafte Haarentfernung - Rechtliche Lage Vorher / Nachher-Bilder.
2.0 Dauerhafte Haarentfernung - Vorher / Nachherbilder
3.0 Dauerhafte Haarentfernung mit IPL/Laser durch medizinische Laien (z.B. Kosmetikerin)
3.0 Dauerhafte Haarentfernung mit IPL/Laser durch medizinische Laien
4.0 Rechtslage - Gewährleistungsprobleme bei IPL-Geräten zur dauerhaften Haarentfernung
4.0 Gewährleistungsprobleme bei IPL-Geräten zur dauerhaften Haarentfernung
Allgemeines: Werbung mit Vorher-/ Nachher-Bildern
Im Rahmen der der Bewerbung von kosmetischen Produkten, wird irreführend unter Verwendung sogenannter Vorher-/ Nachher-Bilder geworben. Die Grenzen, wann eine deratige Werbung unzulässig im Sinne des Heilmittelwerberechts ist, hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 26.09.2002 angegeben.
Neben einer Unzulässigkeit nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist regelmäßig eine mögliche Unzulässigkeit nach dem wettbewerbsrechtlichen Irreführungsverbot zu berücksichtigen:
1. Unzulässigkeit nach HWG
Erforderlich für die festzustellende Anwendbarkeit des HWG ist es, dass Gegenstand der Beurteilung eine Werbung für Arzneimittel und/oder anderer Mittel, soweit sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch bezieht.
Liegt die Anwendbarkeit des Gesetzes vor, so ist es gemäß § 11 des Heimittelwerbegesetzes (HWG) außerhalb der Fachkreise nicht gestattet für Arzneimittel, mit der bildlichen Darstellung der Wirkung eines einzelnen Mittels, einer Behandlung, oder eines anderen Mittels durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor oder nach der Anwendung, vgl. § 11 Ziffer 5b HWG, zu werben.
Diskussionspunkt ist in der Regel der Begriff Körperschaden. Das OLG München hat den anlagebdingten männlichen Haarausfall in einer Entscheidung vom 11.03.1999 – Aktenzeichen 6 O 2075/98 „Eigenhaarverpflanzung“ - als Körperschaden klassifiziert und dazu bemerkt: Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich dabei um eine Krankheit handelt.
Jedenfalls liegt ein Körperschaden vor, d. h. eine dauernde Abweichung von der normalen körperlichen Beschaffenheit, die weder als Krankheit noch als Leiden empfunden wird.
Als normale körperliche Beschaffenheit wird beim Menschen die Bedeckung des Kopfes mit Haaren angesehen, und das völlige oder weitgehende Fehlen von solchen als normaler Körperzustand. Als Leiden wird die Glatze nicht angesehen, weil sie offenbar in mehr oder minder starker Form häufiger vorkommt und nicht mit körperlichen Beschwerden verbunden ist.
Diese Entscheidung wurde später durch Urteil des Bundesgerichtshof vom 26.09.2002 – I ZR 101/00 „Anlagebedingter Haarausfall“ – aufgehoben.
Ob im Einzelfall im Rahmen einer Werbung ein Körperschaden thematisiert wird, sollte vor Verwendung von sogenannten Vorher-/ Nacher-Bilder sorgfältig geprüft werden.
2. Irreführungsverbot
Nach § 5 UWG handelt unlauter im Sinne des Wettbewerbsrechts, wer irreführend wirbt. Ob eine Werbung irreführend ist, ist unter Einbeziehung sämtlicher Bestandteile der Werbung festzustellen. Einzubeziehen sind insbesondere Angaben über Merkmale der Warenart, Verfahren, Zwecktauglichkeit und Verwendungsmöglichkeiten sowie von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse.
Damit ist vorliegend sicherzustellen, dass die durch die vorher-/nachher-Aufnahmen plastisch wiedergegebene Wirkungsweise der jeweils beworbenen Produkte tatsächlich gegeben ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, so kann die Werbung – wie oben ausgeführt – als irreführend und so wettbewerbsrechtlich unlauter angegriffen und im Ergebnis verboten werden.
Hier finden Sie eine allgemeine Auflistung/Aufklärung/Definition über dauerhafte Haarentfernung
